Erinnerungen an die 1950er bis 1990er Jahre
Natürlich entscheide ich seit Jahren viele Dinge selbst: Wer mein Partner ist, ob ich studiere, welchen Beruf ich ausüben möchte, ob ich mich scheiden lasse oder welche Partei ich wähle.
Das ist wahrhaftig keine Selbstverständlichkeit, denn Frauen haben sich seit mehr als 100 Jahren diese Rechte gegen viele Widerstände hart erkämpfen müssen. Und: Dieser Kampf ist noch nicht zu Ende.
In Zeiten der großen Fluchtbewegungen der letzten Jahre häufen sich die Debatten um die Rechte muslimischer Frauen, gleich, ob sie hierher geflohen sind oder in den Kriegsgebieten zurück bleiben mussten. Zwangsläufig fallen mir da, geboren 1953, zahlreiche Begebenheiten ein, in denen ich in West-Deutschland, meiner Heimat, als Frau keine Wahl hatte. Und schnell wurde mir bewusst, dass dies alles doch noch nicht so lange her ist.
Den Pausenhof meiner Grundschule trennte eine dicke weiße Linie: hier die Mädchen, dort die Jungen. Wir machten uns einen Spaß daraus, uns nah an die „Grenze“ heranzuwagen, um den Jungen zuzuzwinkern. Selbstverständlich fand auch der Unterricht getrennt statt. Selbst in den 1970er Jahren auf dem Mädchengymnasium trafen wir in den Pausen verbotenerweise vor dem Schultor die Jungen des benachbarten Knaben-Gymnasiums, die uns heimlich besuchten. Erst Ende der 1970er Jahre war Koedukation in allen Bundesländern Standard.
Aber was mich und meine Schulfreundinnen wirklich erschütterte, war zum einen die Entlassung unseres Handarbeitslehrers, der seine Homosexualität nicht gänzlich verheimlichen konnte. Man bedenke, dass der §175 StGB (Strafgesetzbuch) vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994 sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, und erst seit 2017 sind Anträge auf Wiedergutmachung möglich.
Zum anderen entließ unsere strenge Direktorin unsere Sportlehrerin, die mit einem Afroamerikaner, damals Mulatte genannt, verheiratet war. Den Bezug ihrer Lebensweise zu ihrem Unterricht haben wir Mädchen nicht verstehen können. Naserümpfen hier und da oder gar explizite Einwände, wenn eine Schwarze oder ein Schwarzer in eine weiße Familie einheiraten möchte, gibt es bis heute. Aus Gründen der Sittsamkeit waren für uns Mädchen im Sportunterricht lange Pumphosen obligatorisch, da gab es keine Wahl. Und selbst mit 16 Jahren traf ich nur heimlich meinen Freund – Händchenhalten in der Öffentlichkeit war ein Tabu.
Später habe ich öfter mit meiner Mutter über Frauenrechte gesprochen, deren Leben alleine durch meine Geburt völlig auf den Kopf gestellt wurde. 1953 und auch noch viele Jahre später ein nichteheliches Kind zur Welt zu bringen, zudem noch von einem Ausländer, bedeutete, in der Gesellschaft ausgegrenzt zu werden. Abtreibungen sind erst seit 1974 straffrei. Die Frage, ob und wie eine Frau verhütet, war Angelegenheit des Ehemannes. Unvorstellbar, dass auch die Definition der Vergewaltigung in der Ehe erst 1996 abgeändert und strafbar wurde.
Selbstverständlich hatte damals ein minderjähriges, schwangeres Mädchen mit knapp 18 Jahren unverzüglich die Schule zu verlassen. Erst 1974 wurde die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre vom Bundestag beschlossen. Weder eine Abtreibung noch eine Heirat kam für meine Mutter infrage, aber das Kind in Deutschland zur Welt bringen, konnte sie „wegen der Leute“ nicht. Man hörte in dieser Zeit oft den Satz „Was sollen denn die Leute denken?“
Verzweifelt verließ meine Mutter bei Nacht und Nebel ihr Zuhause, verschwand ins benachbarte Ausland und kam nach einigen Monaten mit einem kleinen Mädchen zurück, das bei seiner Großmutter, die als Vormund fungierte, großgezogen wurde, weil die Mutter nicht volljährig war und wegen abgebrochener Schulausbildung für das Kind nicht sorgen konnte. Ohnehin sagten die Eltern in vielen Familien zu ihren Töchtern:„Du heiratest doch ohnehin, warum sollst du studieren?“ Überhaupt eine Bildungserlaubnis für höhere Schulen und Universitäten zu erhalten, gab es erst seit 1901.
Volljährig heiratete meine Mutter in den 1950er Jahren einen Mann, den sie laut Gesetz erst um Erlaubnis fragen musste, einen Beruf zu erlernen bzw. auszuüben. Heirat bedeutete zu dieser Zeit, sich als Frau automatisch „zur Führung des Haushalts“ zu verpflichten. Kam sie dieser Pflicht nicht nach, konnte der Ehemann geschlossene Arbeitsverträge kündigen.
Mit der Heirat hatte meine Mutter auch keine Namenswahl: Frauen hatte bis 1976 den Familiennamen ihres Ehemannes zu führen. Ohnehin wurden sie meist als Fräulein angesprochen. Erst seit 1991 können beide Partner für sich entscheiden, welchen Namen und auch ggf. welche Doppelnamen sie tragen möchten. Das hat dann meine Mutter später nachgeholt.
Und hatte eine Frau die Scheidung eingereicht, weil z. B. ihr Ehemann eine Freundin hatte oder weil sie häuslicher Gewalt ausgesetzt war, erhielt sie die Schuld am Scheitern der Ehe, hatte somit keine Unterhaltsansprüche, war wirtschaftlich und gesellschaftlich ausgegrenzt. Dieses sogenannte Schuldprinzip wurde erst 1977 abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip, wonach beide Ehepartner ohne Schuldzuweisung die Ehe auflösen können, eingeführt.
Natürlich haben sich Frauen bis heute in vielen Bereichen ihre Rechte erkämpft, aber zur wirklichen Gleichberechtigung fehlen viele fundamentale Anpassungen wie zum Beispiel eine gleiche Bezahlung für Männer und Frauen. Deutschland liegt derzeit im EU-Vergleich auf Platz 26 von 28 EU-Staaten. Eine Frau verdient im Schnitt 21 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Die erste Frau in der Vorstandsetage eines DA X-Unternehmens gab es erst 2004 bei der Firma Schering, was sich bis heute nicht geändert hat.
Und die neuerliche Me-Too-Debatte zeigt sehr deutlich, dass Frauen oft nicht die Wahl haben, und die Gleichheit von Männern und Frauen auch hierzulande noch lange nicht erreicht ist.